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Gummikappen sollten während der Sterilisation vom Instrument entfernt, aber neben dem Instrument auf dem Sieb gelagert werden, um die korrekte Zuordnung bei der Operationsvorbereitung zu erleichtern. Beachten Sie, dass die Konformitätserklärung des Herstellers ungültig werden kann, wenn ein Artikel in irgendeiner Weise von Ihrem Personal der ZSVA (Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung) verändert wird - zum Beispiel durch bloßes Zuschneiden -.
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Diese Frage kann nicht ohne weiteres mit Zahlen belegt werden bzw. ist mit Gegenfragen zu beantworten, da die Art des Instrumentes bzw. seine Vorgeschichte eine Rolle spielt:
Aus welchen Materialien sind die Instrumente aufgebaut?
Wie alt sind die Instrumente?
Wie wurden die Instrumente gelagert?
Welche Aufbereitungsprozesse gehen eventuell voraus - Wechselwirkungen mit Desinfektionsmitteln? Wechselwirkungen ggf. mit anderen Instrumentenmaterialien oder sonstigem Equipment.
So können Instrumente auf Basis Naturlatex/-Kautschuk z.B. durch falsche Lagerung (Einfluss von Licht, Wärme, Ozon) bereits Schäden nehmen, die dann durch Aufbereitungsprozesse noch verschärft werden. Mitunter sind es auch mechanische Schädigungen (besonders problematisch bei Silikonelastomeren), die zu einem vorzeitigen Ausfall des Instrumentes führen können. Nach Erfahrungswerten sind bei einer Aufbereitung mit Sterilisation bei Instrumenten auf Naturkautschukbasis bis zu 20 Aufbereitungen möglich, bei Silikonelastomer-Instrumenten auch mehr. Bei rein manueller Desinfektion können elastische Instrumente bis zu 100 mal aufbereitet werden.
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