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Aus unserer Sicht sind Kameraköpfe, auch wenn diese mit einem Steril-Überzug versehen sind, nach der Anwendung zu reinigen und zu desinfizieren. Leider ist diese Vorgehensweise nirgends konkret beschrieben, so dass die Angaben des Herstellers - dies wird auch in der ISO17664 beschrieben - unbedingt einzuhalten sind.
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Da das Amnioskop im Sinne von RKI einen Hohlkörper hat, der Durchmesser spielt da eine untergeordnete Rolle, ist dieses erstmal in B einzustufen. Ob es in semikritisch oder kritisch eingestuft werden kann, ist abhängig von dem Einsatz. Semikritisch sind alle Instrumente, die Kontakt mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut haben. Kritisch ist dadurch gekennzeichnet, dass das Instrument z. B. Kontakt mit Blut hat und bei Durchdringung von Schleimhaut eingesetzt wird. Da das Amnioskop während des Geburtsvorganges eingesetzt wird, ist der Kontakt mit Blut sicherlich gegeben. Deshalb sollte es auch in kritisch eingestuft werden. Da es sich um ein Hohlkörper-Instrument handelt, ist ein Klasse B-Dampfsterilisator nach DIN EN13060 sinnvoll.
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Die Ihrer Frage zu Grunde liegenden Umstände sollten auf jeden Fall eine Ausnahmesituation darstellen, welche beispielsweise einmal an einem Wochenende gegeben sein kann. In diesem Fall sind insbesondere die Hohlrauminstrumente mit vollentsalztem Wasser gründlich zu durchspülen, so dass an den Austrittsöffnungen klares Wasser austritt. So vorbehandelt kann das Lap-Set dann an die ZSVA zur späteren Aufbereitung im RDG weitergeleitet werden. Die Vorgehensweise ist mit der ZSVA abzustimmen. Gegebenenfalls erfolgt in der ZSVA bei solchen Instrumenten-Sets zum Teil eine zusätzliche Vorbehandlung, z.B. Ultraschall. Die adäquate Reinigung muss gewährleistet sein und sollte stichprobenartig auch einmal mittels Proteintest verifiziert werden. Dann kann in besonderen Situationen so vorgegangen werden.
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Diese Frage kann nicht grundsätzlich beantwortet werden. Zum Beispiel können nicht zerlegbare Zangen und Scheren mit einem Spülanschluss ausreichend gereinigt und sterilisiert werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass alle Oberflächen, welche mit dem Patienten direkten oder indirekten Kontakt haben, vom Aufbereitungsmedium erreicht werden müssen. Generell muss die Aufbereitungsanweisung und/oder der Hersteller eine Aufbereitungsmethode nennen.
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Kanülen mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm sind schwer aufzubereiten. Kanülen mit einem Durchmesser von weniger als 0,5 mm sollten nicht wiederaufbereitet werden, da eine perfekte Reinigung nicht gewährleistet werden kann. Die Möglichkeit, eine Kanüle aufzubereiten, hängt jedoch nicht nur vom Durchmesser ab, auch die Länge ist wichtig. Um eine sichere Aufbereitung solch filigraner Instrumente zu gewährleisten, müssen folgende Aspekte unbedingt berücksichtigt werden: Die Kanüle muss unmittelbar nach der Applikation mit sterilem Wasser gespült werden, um eine Verstopfung zu vermeiden. Wenn möglich, sollte eine unphysiologische Salzlösung verwendet werden. Mit dem entsprechenden Führungsdraht überprüfen, ob die Kanüle nicht verstopft ist. Sicherstellen, dass das Innere nach der Aufbereitung sorgfältig getrocknet wird; gegebenenfalls mit einer Trockenspritze durchblasen, bis keine Feuchtigkeit mehr austritt. Dampfsterilisation durch ein fraktioniertes Vorvakuumverfahren nach EN285. Die Hersteller haben in einer Sterilisationsstudie (Teil 1 veröffentlicht in Zentralsterilisation 2001; 9(6) 425 - 437 und Teil 2 veröffentlicht in Zentralsterilisation 2002; 10 (2) 100 - 109) nachgewiesen, dass Kanülen mit einem Innendurchmesser von 0,5 mm und einer Länge von 500 mm mit einem fraktionierten Vorvakuumverfahren nach EN285 sterilisiert werden können.
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Bis vor einiger Zeit wurde nach DIN 58948 T 13/14 die Sterilisationsprozesse mit einen 1,5 m langen (PTFE - Schlauch) Prüfkörper mit 2 mm Innendurchmesser auf einer Seite geschlossen getestet. Dies kann man derzeit als Grenzbereich bei der FO - Sterilisation ansehen, wenn man nicht durch "Direktbeimpfung des Sterilisiergutes" einen anderen Nachweis erbringt. Bei der Dampfsterilisation muss (wie auch in Kürze bei der FO-Sterilisation) der Nachweis über die Validierung von Sterilisationsprozessen erfolgen. Handelt es sich um Güter, die nicht durch Thermoelemente getestet werden können, so muss auch hier eine "Direktbeimpfung des Sterilisiergutes" erfolgen (nähere Info gibt hier die DIN 58946 T6 bzw. Anhang (Entwurf).
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Instrumente, die zwar nicht gebraucht wurden, bei denen man eine Rekontamination aber nicht sicher ausschließen kann, müssen wie gebrauchte Instrumente aufbereitet werden. Alle demontierbaren Instrumente müssen nach Angaben des Herstellers demontiert werden und - ganz wichtig - so mit der Maschine verbunden werden, dass eine Durchspülung mit allen inneren und äußeren Flächen gewährleistet ist. Das heißt: Alle Lumen müssen angeschlossen werden, da nur so eine ausreichende Spülung vorgenommen wird. Durch das Anschließen der Instrumente wird auch ein besserer Trocknungseffekt erzielt.
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Grundsätzlich sind die Angaben des Herstellers zu beachten. Auch hängt es davon ab, mit welchem Dampfsterilisationsverfahren gearbeitet wird. So kann z. B. eine modulare MIC-Zange im zusammengebauten Zustand mit dem fraktionierten Vorvakuumverfahren sterilisiert werden, allerdings ist dabei zu beachten, dass die Verschlussschraube um mindestens eine Umdrehung geöffnet ist. Wird die gleiche Zange mit dem Strömungsverfahren sterilisiert, so muss dies demontiert sein. Gummikappen sollten abgenommen sein, sind aber beim Instrument während der Sterilisation zu lagern, damit bei der OP-Vorbereitung eine rasche Zuordnung möglich ist. Wenn ein Gegenstand in der ZSVA verändert wird - auch ein Zuschneiden ist eine Veränderung - so ist die Konformität, welche vom Hersteller ausgestellt wurde, in Frage gestellt.
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